Terms & conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag
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Mietdauer, Personenzahl und Preise laut Beherbergungsvertrag.
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Die Schlüssel zum Haus finden Sie im Schlüsseltresor. Dieser befindet sich in der Türlaibung der letzten Tür des Gebäudes. Der Schlüsselcode zum Öffnen des Tresores wird Ihnen mit der Reservierungsbestätigung zugestellt.
Die Rückgabe der Schlüssel hat am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu erfolgen.
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Das Ferienobjekt wird bis zur Fälligkeit der Anzahlung (10% vom Mietpreis) reserviert. Bei telefonischer Voranmeldung muss die schriftliche Anmeldung binnen
7 Tagen bei uns eingehen, ansonsten verfällt die Reservierung.
Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig. Die Bankverbindung lautet: IBAN: DE65 2004 1133 0380 3186 00 BIC: COBADEHD001 bei der Comdirect Bank
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Wenn der Mieter den Vertrag nach Eingang der Anzahlung kündigt,
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 40,00. Erfolgt die Kündigung später als 10 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Gelingt es, das Objekt ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der Mietzins um den anderweitig erzielten Betrag.
Der Mieter ist berechtigt, einen vergleichbaren Mieter vorzuschlagen.
Wir empfehlen, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei einem Versicherer Ihrer Wahl abzuschließen.
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Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn an der Mietsache entstehen, hat er dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Die Schlüssel werden vor Abreise vom Vermieter oder einer von ihm benannten Person übernommen und die Wohnung ist in ordnungsgemäßem Zustand und besenrein zu übergeben.
Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und ist einzuhalten.
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Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen im Ferienobjekt aufzunehmen, als im Vertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung.
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Bei späterer Anreise oder früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch
auf Reduzierung der Mietsumme.
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Die in die Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit sämtlichen Schlüsseln zu tragen.
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Die Bedienung von Fernsehgerät/Satellitenempfänger/Radio, der elektrischen und mechanischen Elemente der Einrichtung hat nach der angegebenen Anleitung zu erfolgen. Fehler und Beschädigungen an den Geräten und/oder der Einrichtungsgegenstände sind umgehend zu melden. Bei Verlust besteht Ersatzpflicht des Mieters.
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Der Vermieter kann den Beherbungsvertrag von Mietbeginn an kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen,
die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
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Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für Bremervörde zuständige Amtsgericht.
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Mit Abschluss des Mietvertrages gelten die o.a. AGBs als anerkannt.
